Erlaß des Statthalters zur Wiederherstellung der Ordnung |
Geschrieben von: Dijarion Patharis zu Tayarand |
Mittwoch, 18. Juni 2008 um 21:09 Uhr |
Folgende Verfügung ist zur Zeit an jedem öffentlichen Platz der Ostmark, in allen Tavernen Kornburgs und vielen anderen Siedlungen in der Provinz zu finden.
Verfügung für das Gebiet der Ostmark
Conventien
zur Wiederherstellung der Ordnung im Reich
Höret, ostmarkische Bürger! Gemäß Verfügung aus der Hauptstadt Anakusta, die zu befolgen Wir als treuer Diener des Reiches selbstverständlich gehalten sind, soll baldmöglichst der Friede im Reich wiederhergestellt werden. In den letzten Monden kam es zu zahlreichen religiös bedingten Unruhen an vielen Orten Raverniens. Auch wenn unsere Provinz von Gewalttaten weitgehendst verschont blieb, so halten sich doch auf hiesigem Territorium zahlreiche Angehörige religiöser Gruppierungen auf, die andernorts Kampfhandlungen durchführen und auch auf dem Gebiete der hiesigen Provinz verbotenerweise Waffen tragen. Nach den bekannten Gesetzen des Landes hat ein jeder, der sich bewaffnet und in aufrührerischer Absicht gegen die Ordnung des Reiches versündigt, für dieses höchst schändliche Verbrechen sein Leben verwirkt. Da nunmehr aber Forschungen des Conventus Artis Hermeticae Raverniensis ergeben haben, daß die Ursache für diesen fehlgeleiteten religiösen Fanatismus eine Krankheit und Seuche ist, soll laut uns mit Siegel der Krone aus Anakusta übermittelter Anweisung all jenen Untertanen ihr aufrührerisches Handeln gnädigst vergeben werden, die ihre Untaten aufrichtig bereuen, ihre Waffen auf der Stelle niederlegen und zudem ihrem Glauben abschwören. Es sei somit allen betreffenden Personen eine Frist gesetzt von einem Wochenlauf, um Vernunft anzunehmen und entsprechend bei den Gewaltträgern seiner Herzoglichen Durchlaucht Ludewig von Stahlberg, den Amtsvollstreckern der Truchsessin von Anakusta oder den Amtspersonen Conventiens vorstellig zu werden und wie oben beschrieben zu handeln. Diese Frist läuft ab am Tage nach dem Feiertage des Sonnwendfestes. Diejenigen aber, die halsstarrig sind und dieses großzügige Angebot nicht in genannter Frist annehmen, seien gewarnt! Es ist wie stets und zu allen Zeiten Unser fester Wille, dem Gesetz Geltung zu verschaffen und den Reichsfrieden durchzusetzen, so es sein muß und was Wir zutiefst bedauern würden, auch unter Einsatz der conventinischen Miliz sowie der bald eintreffenden Reichstruppen. Wir hoffen jedoch, daß dieses nicht nötig werden wird und Einsicht herrscht bei jenen, die verblendet waren. Gegeben am 11ten Tage des Viehmond im Jahre 1.107 Im Auftrage der Krone
Dijarion Patharis zu Tayarand
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 13. Oktober 2008 um 21:13 Uhr |