Recht und Anstand PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: der Adel   
Dienstag, 30. November 1999 um 01:00 Uhr


Nun werter Besucher, ich halte es für Wichtig, dass Ihr ein Reisender in das Land Ravernien mit den wichtigsten Sitten des Landes vertraut seit. Der wohl vorrangigste Punkt ist unser Rechtsystem.
Wie in vielen Ländern auch, so ist es üblich ein Verstoß gegen die Gesetze Raverniens dem örtlich zuständigen Adeligen zu berichten. Dieser legt nun ein Höchststrafmaß für die begannen Tat fest, nachdem er sich ausführlich mit beiden Seiten besprochen hat.

Nun, und dies ist anders als in den meisten Ländern, liegt eine entgültige Festsetzung der Strafe in den Händen des zu Schadengekommenden. Hierbei darf allerdings das vorher festgelegte Höchststrafmaß nicht überschritten werden.

Ist also jemand bestohlen worden und ist das Strafmaß auf höchstens zwanzig Peitschenhiebe festgelegt worden, so liegt es im ermessen des Bestohlenen zu entscheiden wie viele Peitschenhiebe der Dieb zu bekommen hat oder ob er gar freigesprochen wird, die Strafe dürfte jedoch die zwanzig Hiebe nicht überschreiten.