Institutionen
Religions Gesetz PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dijarion Pantaris im Auftrag der Krone   
Mittwoch, 12. Oktober 2005 um 13:00 Uhr

Gesetz über die Zulassung und Ausübung von Religionen im Königreich Ravernien

Präambel
In dem festen Willen, das brave ravernische Volke zu schützen vor religiöser Fehlleitung, dunklen Kulten und reichsfeindlichen Handlungen unter dem Deckmantel der Religion und um jegliche Religionsausübung im Reiche in geordnete Bahnen zu lenken erlassen wir folgendes Gesetz, welches vom heutigen Tage an gilt.

§1.  Religion sei solchermaßen definiert, daß darunter die Anbetung einer oder mehrerer extrasphaeraler Wesenheiten oder die Anbetung eines Pantheons solcher Wesenheiten verstanden wird. Hierbei ist es gleichgültig, ob diese Wesenheiten tatsächlich per Factum existieren oder nur in der Einbildung ihrer Anhänger.

§2.  Die Anbetung oder kultische Verehrung von jedweden Wesenheiten unserer eigenen Sphaera ist auf ravernischem Boden grundsätzlich verboten. Gleichermaßen ist es auch jedweder Wesenheit, die unserer Sphaera entstammt oder sich in ihr aufhält auf das strengste verboten, sich anbeten zu lassen.

§3.  Wie es schon seit langem Brauch ist, sind extrasphaerale Wesenheiten keine Personen im Sinne des ravernischen Rechts, daher sind ihnen auch die entsprechenden Privilegien abgängig, sei es das Bürgerrecht oder die Befähigung, Zeugnis oder Klage vor Gericht führen zu dürfen. Diese Rechte können nur von den Sprechern ihrer Glaubensgemeinschaften wahrgenommen werden, so wie von jedem anderen ravernischen Bürger auch.

§4.  Jedwede Sitten, Religionsvorschriften, Verhaltensregeln oder dergleichen mehr, welche von so genannten Gottheiten, ihren irdischen und überirdischen Vertretern verfügt werden, müssen sich stets im Einklang mit den ravernischen Gesetzen befinden. Ansonsten sind sie vor dem Gesetz und den Institutionen des Reiches ungültig.

§5.  Grundsätzlich können religiöse, kultische oder ähnliche Regeln, Bräuche, Vorschriften oder dergleichen niemals als Vorwand oder Rechtfertigung dienen, um gegen die Gesetze des Reiches oder die Befehlsgewalt von Reichsregent, Reichsrat und vom Regenten legitimierten Adligen zu verstoßen.

§6.  Keinesfalls stehen extrasphaerale Wesenheiten oder die ihnen dienenden Gemeinschaften und Personen über den Institutionen des Reiches, insbesondere dem Reichsregenten, Reichsrat und Adel. Sie sind wie alle anderen Wesenheiten auf ravernischem Boden an deren Entscheidungen gebunden.

§7.  Aufrufe, Erlasse, Äußerungen und ähnliches von extrasphaeralen Wesenheiten oder ihren irdischen Vertretern, die gegen gültige Gesetze des Reiches zu verstoßen oder sich in irgendeiner Weise dem Willen des Reichsregenten, den Beschlüssen des Reichsrates oder der Provinzherren zu widersetzen, gelten als Hochverrat und können entsprechend geahndet werden.

§8.  Die Entscheidung über die Zulassung oder das Verbot einer jeden Glaubensgemeinschaft, eines Kultes oder generell der Erlaubnis zur Ausübung einer Religion obliegt grundsätzlich jedem Provinzherren für sein Gebiet.

§9.  Auch Religionsgemeinschaften und ihre Angehörigen unterliegen der üblichen Steuer- und Abgabenpflicht, sowie der Dienstleistungspflicht gegenüber dem Reich und seinen Provinzen.

§10.          Grundsätzlich lassen sich aus der Anerkennung einer Gemeinschaft als Religionsgemeinschaft keinerlei Privilegien ableiten, es sei denn auf ausdrücklichen Erlaß des Provinzherren, des Rates oder des Reichsregenten im Rahmen der Verfassung.

§11.          Ausnahmen, Ergänzungen und Änderungen zu diesem Gesetz werden nur auf Beschluß des Reichsrats gültig.

 

 
Das 12. Edikt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Rosensteiner Schreibstube   
Montag, 10. Oktober 2005 um 13:00 Uhr
Höret, Höret tapferes Volk und hohe Adelige des Landes Ravernien!
Unsere geliebte königliche Hoheit Königin Dorothea II zu Ravernien Herzogin von Rosenstein lässt eine neue Verfassung verkünden.

Geliebtes Volk, hoher Adel

Ein weiteres Mal ist es uns in der formidablen Geschichte unseres Landes gelungen Hunger und Krieg , Hinterlist und Meuchelmord zu überwinden und dieses Land in eine neue goldene Zukunft zu führen. Die Bedrohung durch die Goldenen und die Barbaren scheint überwunden und Dank unseren Helden wird wohl auch bald ihre Larve enttarnt.
Unsere Krieger und Helden, Unser Volk und Heer und jedem Einzelnen des Landes soll Dank ausgesprochen sein für seinen Wagemut, seinen Heldentum und die Opfer die er erbracht hat.

Der Opfer gab es viele und wenn ich hier nur die adeligen Helden meines Landes nenne, so leide ich dennoch mit jeder Familie und allen Waisen, die Menschen die sie liebten verloren.

Wenn ich meinen eignen Blick auf die Zeit, die hinter uns liegt, richte, so sehe ich sie in ihren strahlenden Rüstung. Herzog Jost von Stahlberg - nie zuvor sah ich ein solch stolzen Krieger, der sich allein gegen eine solche Übermacht stellte, Herzog Aron von Greifswald - nie sah man einen wagemutigeren Herrn, dem seine Mannen in jeden Sieg folgten, Herzog Jalik von Winternacht - nie gab es einen größeren Visionär dieses Landes Herzog und Herzog Eberhard von Leissenweg - nie wurde Anakusta besser verteidigt als unter seiner Führung.

Wenn ich meinen Blick auf die Zeit , die vor uns liegt, richte sehe ich edle Herren und Damen die nun mehr die Geschicke des Landes übernehmen müssen. Ohne jeglichen Zweifel ist diesen jungen Adeligen bewusst das auf ihnen die Tradition und die Ehre vieler Jahrhunderte lastet. Wie ich unzweifelhaft bemerken musste als mir die Berichte von den Ereignissen der Greifenfeste zuteil wurden, habt ihr wichtiges Geschenk erhalten. Das Geschenk der Freundschaft.

Daher ist es mir eine wunderbare Pflicht, den vielen Reisenden zu danken, die unser Land an diesem aussichtslosesten Posten zum Sieg führten. Dem Conventus hermeticae, welcher all seine überirdischen Kräfte einsetzte um den Sieg zu erleichtern, dem Orden der Schwerter des Lichts, welcher mit ganzen Einsatz für Raverniens Freiheit kämpfte, dem Winniger Templer Orden, welcher mit Heldenmut dieses Land verteidigte und all den anderen Reisenden, die noch nicht einmal Grund und Boden in diesem Land besitzen, die aus reinen Prinzipien und Ehre heraus, sich für immer in die Chroniken Raverniens eintrugen, all diesen Helden soll mein Dank und der Dank des gesamten Landes ausgesprochen sein.

Meinen Blick richtete ich noch weiter in die Zukunft und besann mich auf meine ureigenste Pflicht, dieses neue Reich mit neuen Helden, diese neue Ära mit neuen Zielen, braucht eine neue herrschende Hand. Diese ersann ich und all meine Visionen sind in dem Edikt, das von nun an den Namen "Zwölftes Ravernisches Edikt" tragen soll, niedergeschrieben.

Volk und Adel frohlocket , denn ab diesem Tage gilt das "Zwölfte Ravernische Edikt"

Zwölftes Ravernisches Edikt


Ich, ihre königliche Hoheit Dorothea II zu Ravernien, Herzogin von Rosenstein, erlasse nun mehr folgende Verfassung:

Die Ländereien, die von uns heldenhaft zurückgefordert worden sind sollen wie folgt verteilt werden:


Das Haus Stahlberg fordert die Länderein östlich seiner alten Grenzen ein.

Das Haus Rosenstein fordert die Länderein südlich seiner alten Grenzen ein.

Dem Conventus artis hermeticae werden die Länderein zwischen den beiden östlichen Flüssen der neuen Provinzen zugesprochen. Als Stadthalter wird Magister Dijarion Pantaris durch die Krone eingesetzt.

Die Länderein westliches des Gebiets des Conventus, angrenzend an die Gebiete Stahlbergs, Greifswalds und Ahornbachs fordert die Krone zurück. Diese Provinzin soll durch das Diplomatisch Chor stellvertretend für die Krone geführt werden. Als Stadthalter werden der jeweilige Leiter und dessen persönlicher Adjutant bis auf weiteres eingesetzt.

Dem Odre militiae templi, auch bekannt als der Winniger Templer Orden, soll das nördlich der Marken Stahlbergs und östlich der Provinzen der Krone zugesprochen sein. Als Stadthalter beruft die Krone Reynard de Chatillion.

Die Grafschaft Ahornbach soll ihre alten Grenzen erhalten und der jeweilige Bürgermeister, wird in den Stadthalters erhoben. Der Bürgermeister wird auf die alt hergebrachte Weise bestimmt.

Westlich der Grenzen der Grafschaft Ahornbach, wird dem Orden der Schwerter des Lichts Gebiet zugesprochen. Damion Lonras soll das Gebiet als Stadthalter verwalten.

Die neuen Karten können im Palast Anakustas eingesehen werden.

Alle die durch die Krone bestimmten Stadthalter dürfen den Titel Magistratus Nobilis führen. Ihnen sind damit auch alle Pflichten und Privilegien durch die Krone zugesprochen. Sie werden das Amt so lange bekleiden, bis die Krone anders entscheidet, der Tod sie nimmt oder sie das Amt beflecken.

Wenn ein neuer Stadthalter bestimmt werden muss, kann die jeweilige Gruppierung der Krone Vorschläge unterbreiten.

Auch der innere Aufbau der Macht soll sich ändern.

Nur noch ein Rat soll über die Geschicke des Landes entscheiden. Diese Zusammenkunft soll von nun an folgendermaßen Zusammengesetzt werden.

Ein Vertreter des Hauses Rosenstein

Ein Vertreter des Hauses Stahlberg

Ein Vertreter des Hauses Winternacht

Ein Vertreter des Hauses Greifswald

Ein Vertreter des Hauses Loveloy

Ein Vertreter des Hauses Leisenweg

Ein Vertreter des Conventus artis hermeticae

Der Stadthalter des Gebietes des Conventus artis hermeticae

Ein Vertreter des Orden der Schwerter des Lichts

Der Stadthalter des Gebietes des Orden der Schwerter des Lichts

Ein Vertreter des Odre militiae templi

Der Stadthalter des Gebietes des Odre militiae templi

Der Stadthalter der Grafschaft Ahornbach

Der Stadthalter der Provinzen der Krone


Dieser Rat wird sämtliche Entscheide Raverniens richten und seine Ergebnisse der Krone vorlegen. Ein Entscheid erhält erst durch ihre Zustimmung seine Rechtskräftigkeit Die Krone kann jeder Zeit einen neuen Rat berufen. Die Krone nimmt wenn die Zeit es erfordert den Vorsitz des Rates ein. Die Krone wird im Allgemeinen nicht an den Ratssitzungen teilnehmen. Die Krone bestimmt einen Vertreter für das Haus dem sie entspringt.

Den Vorsitzt dieses Rates übernimmt für ein Jahr ein Vertreter mit Grundbesitz im Lande. Im jährlichen Wechsel wird dann nach der Reihenfolge der Namen der nächste Vorsitzende bestimmt. Der erste Vorsitzende wird durch das Los entschieden.


Jedes Jahr entscheidet der Rat einmal über die Vergabe der folgenden Ämter:

Kanzler des Reiches
Reichsverweser
Heerführer des Reiches

Eine Einfach Mehrheit genügt, um denjenigen für ein solches Amt zu bestimmen.
Ich möchte einen jeden der nun mehr ein amt bekleidet darin erinnern, das die Geschicke des neuen ravernischen Reiches in seinen Händen liegen. Er soll mit Wohlwollen und Bedachtheit handeln.

Ihre königliche Hoheit Dorothea II zu Ravernien, Herzogin von Rosenstein
 
Recht und Anstand PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: der Adel   
Dienstag, 30. November 1999 um 01:00 Uhr


Nun werter Besucher, ich halte es für Wichtig, dass Ihr ein Reisender in das Land Ravernien mit den wichtigsten Sitten des Landes vertraut seit. Der wohl vorrangigste Punkt ist unser Rechtsystem.
Wie in vielen Ländern auch, so ist es üblich ein Verstoß gegen die Gesetze Raverniens dem örtlich zuständigen Adeligen zu berichten. Dieser legt nun ein Höchststrafmaß für die begannen Tat fest, nachdem er sich ausführlich mit beiden Seiten besprochen hat.

Nun, und dies ist anders als in den meisten Ländern, liegt eine entgültige Festsetzung der Strafe in den Händen des zu Schadengekommenden. Hierbei darf allerdings das vorher festgelegte Höchststrafmaß nicht überschritten werden.

Ist also jemand bestohlen worden und ist das Strafmaß auf höchstens zwanzig Peitschenhiebe festgelegt worden, so liegt es im ermessen des Bestohlenen zu entscheiden wie viele Peitschenhiebe der Dieb zu bekommen hat oder ob er gar freigesprochen wird, die Strafe dürfte jedoch die zwanzig Hiebe nicht überschreiten.
 
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